Um die Stellung der meist ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, die in allen Bundesländern gleichermaßen anerkannt wird, sind die Obersten Landesjugendbehörden übereingekommen, einen bundeseinheitlichen Ausweis, die JugendleiterInnenCard, für JugendleiterInnen einzuführen. Aufgrund einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998 wurde der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis ab dem Jahr 1999 durch eine einheitliche JugendleiterInnenCard im Format einer Scheckkarte ersetzt. Der Ausweis soll den ehrenamtlich tätigen JugendleiterInnen eine amtliche Legitimation geben, die ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert und bundesweit anerkannt ist.
